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Verfahrensweise

Sie suchen jemanden, der/die einen Gastdienst leistet?

Dann …

  • erfragen und erhalten Sie das EZG-Merkblatt
  • füllen das Nachfrageprofil aus (wird auf Wunsch auf dem Postweg zugestellt)
  • senden es an die EZG

Sie möchten einen Gastdienst übernehmen?

Dann …

  • erfragen und erhalten das EZG-Merkblatt
  • füllen das Angebotsprofil aus (wird auf Wunsch auf dem Postweg zugestellt)
  • senden es an die EZG

Nachdem vom EZG-Büro mit den Partnern – zumeist telefonisch – die ersten Absprachen (besonders der Termin des Gastdienstes) getroffen sind, erhalten beide „über Kreuz“ Nachfrage- und Angebotsprofil zugesandt (s. unten). Der/Die Nachfragende nimmt möglichst bald die direkte Verbindung mit dem/der Anbietenden auf, ggf. auch zur Verabredung eines Vor-Treffens.

Dieses Verfahren hat sich bewährt und ist auch bei erneutem Einsatz am selben Ort aus organisatorischen und rechtlichen Gründen nötig.

Dann kann es zur schriftlichen Vereinbarung kommen

Sind sich beide Partner in Bezug auf die gegenseitigen Erwartungen soweit einig geworden,

  • füllt zuerst der/die Anbietende die Vereinbarung (den Vordruck bekommt er/sie von der EZG) aus und schickt sie dem/der Nachfragenden
  • der/die Nachfragende sendet sie, unterschrieben, an das EZG-Büro
  • das EZG-Büro reicht die Vereinbarung, ebenfalls unterzeichnet, an die zuständige Superintendentur
  • die Superintendentur zeichnet zuletzt gegen, schickt die Kopien an die drei Beteiligten und behält das Original bei den Akten.

Dabei versteht sich von selbst, dass Termine einzuhalten sind. Falls das nicht möglich ist, ist der andere Vertragspartner rechtzeitig zu benachrichtigen.

Es besteht die Möglichkeit, Hermann de Boer zu Konventen oder in interessierte Kreise einzuladen, um die Arbeit der EZG vorzustellen und gegebenenfalls den Ablauf zu erläutern.